




ACHTUNG! NEUES ANTRAGSVERFAHREN
Im Zuge der Brauchtumsmittelreformversuche der Stadt Leipzig gibt es ab 2023 ein neues Antrags-, Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren. Genauere Infos werden seitens der Stadtverwaltung mit dem neuen Jahr gegeben (wann steht allerdings noch nicht genau fest).
Für den Antrag sind seitens der Stadtverwaltung neue bzw. weitere Informationen erwünscht bzw. werden diese für die Beantragung gefordert. Bitte beachten Sie bei Ihren Anträgen, dass die entsprechenden Zwecke angegeben werden, genauer gesagt muss es eine Beschreibung eines Projektes sein, dass den Mehrwert für den Ort ("örtliches Brauchtum") erläutert. Am Ende werden auch nur Rechnungen akzeptiert, die ersichtlich in Verbindung mit diesem Projekt stehen und der Rahmenrichtlinie Brauchtum der Stadt Leipzig entsprechen (die allerdings erst im Laufe des Jahres vom Stadtrat beschlossen werden soll).
Falls sich Zwecke im Laufe des Jahres ändern, muss dies dem Ortschaftsrat mitgeteilt werden. Dieser muss dann den alten Beschluss zurücknehmen und einen neuen Beschluss fassen und diesen neu bescheiden. Daher scheint es sinnvoll, mehrere Anträge mit unterschiedlichen Zwecken zu stellen. Wenn diese zudem noch unter dem Betrag von 500,– Euro liegen (Bagatellgrenze) muss auch kein Finanzierungsplan und damit verbundene Angaben (auch bei der Abrechnung) eingereicht werden.
Neu ist auch, dass bei der Beantragung im Jahr 2023 ein Identifikationsnachweis (z. B. aktuelle Eintragung Vereins- bzw. Handelsregister, Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag; bei Privatpersonen Kopie Personalausweis) eingereicht werden muss!
Anmerkung des Ortschaftsrates:
Gern hätten wir die über Jahrzehnte funktionierende, unbürokratische und bei weitem viel weniger aufwändige Antragstellung, Bewilligung und Abrechnung beibehalten. Lassen Sie Ihren Unmut daher bitte nicht beim Boten aus!
Und bitte, lassen Sie sich trotz des größeren Aufwandes nicht davon abhalten, einen Antrag zu stellen. Die Brauchtumsmittel stehen dem Ort aufgrund des dauerhaft bestehenden Eingemeindungsvertrages zu und der Anspruch des Ortschaftsrates ist es stets, alle Mittel sinnvoll auszugeben!
Die Anträge für Mittel zum örtlichen Brauchtum sind bis 31. März des laufenden Jahres zu stellen. Es zählt der Posteingang, nicht der Poststempel!
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Brauchtumsmittel nachfolgendes Formular: