– bis März: Ortschaftsrat gibt Anzahl der Mitglieder für die Auswahlkommission bekannt
– April: Bürgergesellschaft wählt in ihrer Jahreshauptversammlung Mitglieder für die
Auswahlkommission entsprechend der Anzahl der benannten Ortschaftsratsmitglieder
– ab April/Mai: Information der Vereine, Institutionen, Bürger/innen über Nominierungsmöglichkeit für
Auszeichnung durch den Ortsvorsteher via Rundmail/Post und über die örtliche Presse.
– bis 31.10. Anmeldeschluss für Nominierungen durch Vereine, Institutionen und Bürgerinnen / Bürger
– zu Jahresbeginn: Sitzung(en) der Auswahlkommission zur Auswahl der Preisträger
– im Anschluss: Einladung der von der Auswahlkommission gewählten Preisträger durch den Ortsvorsteher
– März / April Festveranstaltung