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Große Eiche, B-Plan & Bushaltestellen

Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:



Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Ortschaftsrates im Jahr 2023 hatte es nochmals in sich – sowohl im Umfang, als auch in der Thematik. Schließlich waren Vertreter der Stadtverwaltung erschienen, um über den Beschluss des Oberbürgermeisters zum Umbau des Gebäudes Leipziger Straße 81 zu Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten zu informieren. So waren unter anderem die Sozial­bürgermeisterin Dr. Martina Münch, die Leiterin des Sozialamtes, Martina Kador-Probst, die Paten- und Schulbürgermeisterin, Vicki Felthaus, und einige Stadträte erschienen. Frau Dr. Münch informierte zunächst über die aktuellen Problematiken der Unterbringung der großen Anzahl von Flüchtlingen und über die Pflichtaufgabe der Kommune, diese unterzubringen. Hier müsse sich die Stadt an gesetzliche Vorgaben halten. Daher hat der Oberbürgermeister in seiner Dienstberatung die Unterbringung von 40 Flüchtlingen im Altbau der »Großen Eiche« beschlossen.


Im Anschluss erläuterte die Sozialamtsleiterin Martina Kador-Probst das Sanierungsvorhaben. Für knapp zwei Millionen Euro soll das Gebäude Leipziger Straße 83 grundhaft saniert werden. Dabei sollen insgesamt sieben Wohneinheiten als Drei- und Vierraumwohnungen entstehen, die insgesamt 40 Personen beherbergen können. Eine Wohnung im Erdgeschoss soll dabei barrierefrei umgebaut werden, ebenso die weiteren Räumlichkeiten im Erdgeschoss, in die dann die Sozialbetreuung für die Flüchtlinge einziehen soll.


Zu den knapp zwei Millionen Sanierungskosten kämen weitere 90.000 Euro für die Ausstattung der Unterkünfte hinzu. Jährliche Kosten für die Be­wirtschaftung würden in Höhe von 430.000 Euro entstehen. Für jeden Flüchtling stünden 10.547 Euro zur Verfügung. Diese Zahlen sorgten für Unmut bei einem nicht unerheblichen Teil der rund 70 interessierten Bürgerinnen und Bürger. Erste Zwischenrufer fragten, warum denn über 15 Jahre am Objekt und für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort nichts passiert sei und nun plötzlich Geld für die Entwicklung des Gebäudes da sei. Eine Antwort erhielten die Bürgerinnen und Bürger auf diese Frage nicht. Im weiteren Verlauf wurde näher auf die zeitliche Planung für den Bau der Unterkunft eingegangen. Seit 24. Juli 2023 läge die Bau­genehmigung vor, wobei erste Planungsmittel für die Unterkunft bereits im Jahr 2022 in den Haus­halt eingestellt wurden. Geplant sei, im 2. Quartal 2024 mit dem Bau zu beginnen und diesen im 2. Quartal 2026 zu beenden und die Unterkunft an das Netz zu bringen. Wer schließlich in die Unterkunft einziehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht klar, da die Stadt erst ca. vier bis sechs Wochen vorher die Information erhält, wer untergebracht werden müsse.


Ortschaftsrätin Dr. Helga Hart­wig äußerte Verständnis für die Pflichtaufgabe der Stadtver­waltung zur Unterbringung von Flüchtlingen, halte aber die Unterbringungsart für fragwürdig. Dem Integrationsgedanken würde diese nicht entsprechen und Hartwig warnte vor der »Ghetto­isierung« der Flüchtlinge. Eine Durchmischung innerhalb des Gebäudes wäre da zielführender und würde zu mehr Verständnis innerhalb der Bevölkerung führen.


Ortschaftsrat Andreas Faul­haber kritisierte den Zungen­schlag des Oberbürgermeisters, den Antrag zur Weiterförderung der Kinder- und Jugendarbeit mit der Flüchtlingsunterkunft in Ver­bindung zu bringen. Dieser hatte in der letzten Stadt­ratssitzung im Zuge der Ab­stimmung geäußert, dass dann aber auch die Flücht­lingsunterkunft käme. Da müsse man sich nicht wundern, dass es hier zu Unmut in der Bevölkerung kommt.


Von seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden innerhalb des knapp anderthalbstündigen, moderierten Tagesordnungspunktes zahlreiche Fragen gestellt, so, ob denn in Anbetracht der geringen Baukosten auch eine umfassende denkmalgerechte und dem aktuellen Brandschutz entsprechende Sanierung stattfände, schließlich sei ja hinreichend bekannt, dass das Gebäude im Fundamentbereich mit starken Grundwasserproblemen zu kämpfen habe. So wurde angezweifelt, dass die Summe, die für die Sanierung kalkuliert ist, ausreichend sei. Seitens der Verwaltung wurde bestätigt, dass die Sanierung denkmalgerecht und natürlich unter den aktuell geltenden Brandschutzbestimmungen erfolgen soll.


Auch eine der Petentinnen, die in ihrer Petition die Einrichtung eines Mehrgenerationenhauses am Standort Leipziger Straße 83 vor­schlugen, äußerte sich sachlich, nicht aber ohne auch zum Ausdruck zu bringen, dass sie und auch ein Großteil der über 800 Unterstützer der Petition über die Art des Umgangs mit der Petition enttäuscht sind. Die Petition bezöge sich auf die Leipziger Straße 83. Nun werde aufgrund des Unterbringungsdrucks alles auf die Leipziger Straße 81 – das Soziokulturelle Zentrum »Große Eiche« – geschoben und das mit einem Federstrich des Oberbürgermeisters.


An dieser Stelle übernahm Ortsvorsteher Achtner wieder die Sitzungsleitung und erläuterte, dass mit dem Beschluss des Oberbürgermeisters der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wurde, denn es wurde trotz mehrfachen Hinweises an die Verwaltung vergessen, dass es in der Änderungsvereinbarung zum Eingemein­dungsvertrag zwischen Böhlitz-Ehrenberg und der Stadt Leipzig, die aus dem Rechtsstreit um den Schulneubau resultiert, Formulierungen gibt, die der jetzigen Nutzung entgegenstehen. Somit müsste zunächst Verhandlungen stattfinden, wie man zu einer gemeinsamen Lösung bzw. ein ge­meinsames Konzept, so wie es seit 2012 zu erstellen sei, finden kann. Denn eine Änderung der Änderungsvereinbarung als Teil des Eingemeindungsvertrages bedarf des beiderseitigen Einver­nehmens. Dieses gebe es in Bezug auf die »Große Eiche« als Gesamtkomplex zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Im Anschluss stimmten die Ortschaftsräte über die einzelnen Vorlagen und Anträge zur Petition ab. Die Vorlage des Petitionsausschusses lehnten die Ortschafts­ratsmitglieder einstimmig ab, da der Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses Ablehnung der Petition vorschlug. Auch der Verwaltungsstandpunkt wurde einstimmig abgelehnt. Hierzu hatte die Patenbürgermeisterin Vicki Felthaus eine Präsentation mitgebracht, die die Planungen der Stadtverwaltung für die Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums im Objekt Leipziger Str. 81 umriss. Da aber u. a. zunächst die Problematik Eingemeindungsvertrag geklärt werden müsse, stimmten die Ortschaftsräte gegen den Verwaltungs­standpunkt. Die Ideen und Überlegungen zum Zentrum könnten aber Bestandteil der zu erstellenden Konzeption werden, so Achtner. Der Änderungsantrag der AfD führe auch zu keiner weiteren Entwicklung des Komplexes und wäre im Stadtrat auch nicht mehrheitsfähig. Deshalb stimmten die Ortschaftsräte einstimmig für den Änderungsantrag des Ortschaftsrates, der die Weiterentwicklung des Objektes »Leipziger Straße 81–83« unter Beachtung des gültigen Eingemeindungsvertrags und dessen Änderungsvereinbarung beantragt. Dabei soll die vom Ortschaftsrat vorgeschlagene alters­übergreifende Nutzung der Räumlichkeiten unter dem Sammelbegriff »Mehrgene­rationenhaus« umgesetzt werden und in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat die bereits für 2012 festgeschriebene Erstellung eines Nutzungskonzeptes fortgeführt werden, das u. a. Betrachtungen zu altersgerechtem Wohnen, Sozia­lwohnraum, Erweiterung Seniorenbe­gegnungsstätte, Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit, Unter­bringung Heimatverein, Reinstallation einer gastronomischen Einrichtung (Aufzählung nicht abschließend) betrachten soll.


Da es keine Möglichkeit für den Ortschaftsrates gibt, eine Änderung des Baubeschlusses für die Flüchtlingsunterkunft herbeizuführen, entschlossen sich die Mitglieder für die Einbringung eines Antrages in das normale Verfahren. Im Antrag wird der Oberbürgermeister beauftragt, das in der Änderungsvereinbarung zum Eingemein­dungsvertrag verankerte Konzept für die Liegenschaft »Große Eiche« am Standort Leipziger Straße 81–83 zu erarbeiten und damit den vertraglichen Vereinbarungen zu entsprechen. Änderungen dabei bedürfen des gegenseitigen Ein­verständnisses. Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen.


Nach einer kurzen Unterbrechung wurde dann zum nächsten Tagesordnungspunkt übergeleitet. Die Stadtverwaltung stellte den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 427 »Gewerbegebiet Fabrik­straße/Südstraße« >> vor. Ziel des Vorentwurfs sei die Sicherung der Gewerbelagen vor dem ungesteuerten Eindringen von Wohnnutzungen, die dafür sorgen könnten, dass gewerbliche Nutzungen im Gewerbegebiet nicht mehr erfolgen könnten. Mit der Vorplanung möchte die Stadtverwaltung auch eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen. Die Vorplanung betrachtet dabei zwei Varianten. In der einen Variante erfolgt die maximale Sicherung von Gewerbeflächen. Dabei wird das Gewerbegebiet an den momentanen Grenzen zur Wohnbebauung festgelegt. Das Eindringen weiterer Wohnnutzungen wird verhindert. Die zweite Variante unter dem Titel »Städtebauliche Staffelung von Funktionsbereichen in Form von Mischgebieten und Gewerbeflächen« ermöglicht an den Grenzen des Gewerbegebietes eine Mischnutzung von Wohnen und Gewerbe. Hier kann dann zu 50 % Wohnbebauung und zu 50 % Gewerbebebauung entstehen. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile. Die Anlieger sind aufgerufen, im Rahmen des Auslageverfahrens Hinweise und Anregungen zu geben. Für beide Varianten gilt, dass zukünftig ein Versorger am Lessingplatz erhalten bleibt, dieser sich dann aber auch erweitern könnte. Welcher der beiden Märkte (Aldi oder Netto) erhalten bleibe, müsse die Zukunft zeigen. Im Publikum anwesend waren auch Vertreter verschiedener Firmen aus dem Gewerbegebiet, wie zum Beispiel Siemens, die schon Hinweise gaben und Fragen stellten. So plane die Stadt unter anderem eine Grünfläche im südlichen Bereich, die die Pläne von Siemens tangieren würde. Genau um da­rüber ins Gespräch zu kommen, erfolge die frühzeitige Beteiligung. Aus den Hinweisen aus dieser Beteiligung würde dann nochmals eine Planvorlage erstellt, die dann im Ortschaftsrat vorgestellt werde. Der Vorplanung und der früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung wurde einstimmig zuge­stimmt. Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans vom 19.12.2023 bis 05.01.2024 über die Webseite der Stadt Leipzig >> und über das zentrale Landesportal des Freistaates Sachsen zur Bauleitplanung unter www.bau-leitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Sie können auch im Stadtbüro, Burgplatz 1 (Zugang über Markgrafenstraße 3), 04109 Leipzig, Offnungszeiten Di. bis Do. 13.00 bis 18.00 Uhr und Fr. 13.00 bis 15.00 Uhr eingesehen werden.


Zu einem weiteren Tagesord­nungspunkt war Tim Bäcker von den Leipziger Verkehrsbe­trie­ben, Abteilung Infrastrukturvor­pla­nung zugegen, um über den geplanten Bau von neuen, barrierefreien Bushaltestellen im Bereich der Wilhelm-Wink­ler-Straße und der Heinrich-Heine-Straße/Ecke Fabrikstraße zu informieren. Im Zuge der Neugestaltung des Liniennetzes wird die Buslinie 62 zukünftig verlängert und zusätzlich zum bisherigen Linienverlauf über die Wilhelm-Winkler Straße, Südstraße, Fabrikstraße und Heinrich-Heine-Straße zum S-Bahnhof Leutzsch verkehren. Da­bei soll an der Kreuzung Wilhelm-Winkler Straße eine neue Hal­te­stelle entstehen, die sich entweder östlich der Bielastraße oder westlich davon befinden soll. Auf der östlichen Seite müsste dafür auch ein Teil der Straße neu ausgebaut werden. Der Ort­schaftsrat gab den Hinweis, dass auch der Fußweg zur Halte­stelle hier hergerichtet werden müsse, da dieser in diesem Bereich nur aus Erde bestünde, in dem sich die Rollstuhlfahrer bei Nässe fest­fahren würden. Bei der westlich gelegenen Haltestelle würden wohl mehr als die anderthalb angege­benen Parkflächen nicht mehr zur Verfügung stehen. In diesem Be­reich gebe es mehr Parkdruck als auf der östlichen Seite.


Zwei weitere Haltestellen – je eine für jede Fahrtrichtung – soll auf der Heinrich-Heine-Straße, Ecke Fabrikstraße entstehen. Die Haltestelle in stadteinwärtiger Richtung soll in der Heinrich-Heine-Straße vor den Hausnum­mer 9 bis 7 entstehen, die gegen­überliegende Haltestelle stadtauswärts nach der Hausnummer 8f. Der Entfall von Parkflächen sieht die Stadt an dieser Stelle unpro­blematisch, da ja die Anlieger zumeist Stellplätze auf ihren Grundstücken hätten. Der Ortschaftsrat sieht dies etwas anders. So gebe es hier Anlieger von Mehrfamilienhäusern und in den Stadt­randgebieten sind die Anwohner viel mehr auf ihr KFZ angewiesen, als im Stadtzentrum, was sich auch in den Stellplätzen in den Außen­bereichen wiederfinden muss.


Weiterhin informierte Tim Bäcker, dass aufgrund der gestiegen Mitarbeiterzahlen von Betrieben in der Südstraße und Fabrikstraße auch Gelenkbusse in Stoßzeiten und im Sonderbetrieb im Bereich Südstraße/Fabrikstraße zum S-Bahnhof Leutzsch eingesetzt werden und die entsprechende Schleppkurve dahingehend konzipiert werden.


AIm Anschluss kam Ortsvorsteher Denis Achtner nochmals auf den Umbau der Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße zu sprechen. Hier gab es schon eine Beteiligung des Ortschaftsrates zu den verschiedenen Varianten. So gebe es eine Variante, in der der Bus auf der Leipziger Straße an der Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße in der vorhandenen Busbucht hält. Diese Variante wurde von Ortschaftsrat, Polizei und LVB bevorzugt. Dagegen waren das Verkehrs- und Tiefbauamt, das Stadtplanungsamt und das Amt für Stadtgrün und Gewässer für die Variante, dass der Bus zukünftig nicht mehr in der Parkbucht hält, diese überbaut wird, der Bus somit auf der Straße hält und dies manchmal sogar mehrere Minuten, um den Anschluss an die Straßenbahn zu gewährleisten. Der Ortschaftsrat sieht hier eine Stau- und Unfallgefahr und damit auch verbunden Probleme für die Rettungsfahrten der Freiwilligen Feuerwehr. Bei der Pattsituation wird der Ortschaftsrat allerdings nicht nochmals bei weiteren Beratungsgesprächen angehört. Achtner bezeichnete es als äußerst bedauerlich, dass die Kenntnisse des Ortschaftsrates diesbezüglich keine Würdigung erhalten. Im Nachgang der Ortschaftsratssitzung informierten die LVB, dass man sich nun für die Beibehaltung der Busbucht an der Haltestelle Ludwig-Jahn-Straße entschieden habe.


Anschließend informierte der Ortsvorsteher über die aktuellen Umsetzungsstände zu den Haushaltanträgen im Doppelhaushalt 2023/24. Der Spielplatz in Gundorf ist weiterhin in Planung. Diese werde aber mindestens drei Jahre dauern. Die Freianlagenplanung sei beauftragt, eine Bürgerbeteiligung sei in Vorbereitung. Für die Aufstellung von Mobilitätssäulen mit Ladeinfrastruktur sei nicht die Stadt verantwortlich, sondern der Betreiber der Stationen. Dennoch sei der Standort Südstraße im Genehmigungsverfahren. Ortsvorsteher Achtner bedauere es mit einem Augenzwinkern, dass es in Böhlitz-Ehrenberg, dem Standort eines großen Unternehmens, das Lade­infrastruktur herstelle, noch keine Ladesäule gebe.


Wie aus der letzten Ortschaftsratssitzung bekannt, kann die Streetballanlage am Standort Bielagarten nicht mehr aufgestellt werden, da der Betrieb drei (sic!) Dezibel zu laut sei. Eine Prüfung, welche Spielgeräte hier zukünftig die Kinder und Jugendlichen mit Lebensfreude erfüllen soll, steht noch an.


Die Machbarkeitsstudie »Multifunktionaler Platz« Am Markt 10 konnte wegen fehlenden Kapazitäten in den verschiedenen Planungsabteilungen noch nicht begonnen werden und ist für Sommer 2024 eingeplant. Achtner merkte hier an, dass die Zeit hier knapp werde, da ja bekanntlich die Sporthalle ab 2025 auf dem Areal zwischen Edeka und Feuerwehr errichtet werden soll – dem Platz, wo bisher immer das Ortsfest stattfand.


Da es keine Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger gab, schloss Achtner die Sitzung um 22.00 Uhr mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit und für das Jahr 2024. Die nächste Ortschafts­ratssitzung findet am 18. Januar 2024 statt.

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