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Radweg und Brauchtumsmittel

Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:


Ortschaftsratssitzung (Symbolfoto)

Kurz war die Tagesordnung der Oktobersitzung des Ortschaftsrates Böhlitz-Ehrenberg. Lediglich die Vorlage zum Radweg an der Merseburger Straße und die Vergabe von Brauchtumsmitteln waren dort aufgeführt. Bei der Vorlage zum Radweg an der Merseburger Straße schloss sich der Ortschaftsrat dem Verwaltungsstandpunkt an.


Weitere Brauchtumsmittel wurden an den Angelsportverein (300,– Euro), den Förderverein Grundschule Gundorf (300,– Euro), den Förderverein Kita Auenzwerge (500,– Euro), den KGV Kanaldreieck (422,99 Euro), den Gewerbeverein (400,– Euro), die Bürgergesellschaft (1000,– Euro), den RHC Aufbau (500,– Euro) und für die Instandsetzung des Toilettenwagens an die Freiwillige Feuerwehr (5000,– Euro) vergeben. Ortsvorsteher Denis Achtner rief nochmals dazu auf, Vorschläge für mögliche Investitionen im Ort für das Jahr 2021 vorzuschlagen. Gleichzeitig informierte er, dass die von Bürgerinnen und Bürgern an die Stadt übermittelten Haushaltsvorschläge innerhalb des Budgets des Stadtbezirksbeirates nicht von jenem umgesetzt werde, da die Ortsteile keine weiteren Mittel aus den Stadtteilbudgets erhalten. Achtner informierte auch, dass fast alle Vorschläge nicht aus diesem Budget bzw. auch nicht aus den Brauchtumsmitteln des Ortschaftsrates umzusetzen seien, da die Vorschläge in die Hoheit der Stadt falle (Radwege, Spielplatzbau etc.) und somit nicht aus den Mitteln des Ortschaftsrates finanziert werden können.


Unter dem Punkt »Informationen« teilte Achtner mit, dass sich die Stadtreinigung Leipzig außerstande sieht, weitere Straßen im Zuge des Winterdienstes zu beräumen. Auch informierte Achtner, dass die Feuerwehrfahrzeuge laut einer Information des Verkehrs- und Tiefbauamtes (VTA) nicht mehr über die kleine Georg-Schwarz-Brücke fahren dürfen. Er habe daraufhin eine Anfrage an das VTA mit 17 Unterfragen, u. a. die Gewährleistung der Rettungszeiten betreffend, gestellt und um Prüfung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gebeten.


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