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Sanierung, Festplatz & Flutlicht

Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg


Der Große Saal des Soziokulturellen Zentrums »Große Eiche« war wieder bis fast auf den letzten Platz gefüllt – allerdings nicht wie üblich wegen einer Kabarettaufführung – sondern der große Andrang war in der mittlerweile dritten Informationsveranstaltung zum Sanierungsgebiet Ortsmitte Böhlitz-Ehrenberg begründet.

Auch dieses mal war Stefan Geiss, Abteilungsleiter Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, erschienen. Begleitet wurde er von Dipl.-Ing. Matthias Kredt, dem Leiter des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung und seines Zeichens Leiter des Gutachterausschusses, der für die gutachterliche Bewertung des Sanierungsgebietes verantwortlich ist. Zunächst beantwortete Geiss offen gebliebene Fragen aus der letzten Sitzung. So gebe es bis dato 238 Fälle der vorzeitigen freiwilligen Ablösung seit 1992. Dies entspreche rund einem Drittel aller Fälle. Auf die Frage, warum von 1992 bis 2008 nicht alle Eigentümer im Sanierungsgebiet über die vorzeitige Ablösung informiert wurden, entgegnete Geiss, dass die Kommune dazu nicht verpflichtet sei und es keine systematischen Informationen gegeben habe. Allerdings sei bei Kontakt mit der Stadtverwaltung zum Beispiel bei Sanierungsanzeigen und Verkaufsabsichten eine Info erfolgt.

Dann übernahm Matthias Kredt das Wort und führte aus, dass der heutige Bodenwert auf die Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen sei und riss kurz ab, wie man die ermittelten Werte erhoben habe. Als Grundlage wird das Zielbaumverfahren angewandt. Im Ergebnis wird der Anfangswert vom 1.10.1992 mit dem Wert am Tag der Aufhebung der Satzung verglichen (angestrebt 30.11.2020). Innerhalb des Zielbaumverfahrens gebe es drei Stufen zur Wertermittlung: 1. das Rahmengutachten, 2. das Zonengutachten und 3. das Einzelgutachten. Kurz wurde ausgeführt, wie es zu den drei unterschiedlichen Zonen in Böhlitz-Ehrenberg kam. Weiter teilte Kredt mit, dass insgesamt 16 Einzelgutachter eine Ortsbegehung durchgeführt haben, um Ergebnisse zu ermitteln. Seitens der BürgerInnen stießen die Ausführungen auf Unverständnis. Immer wieder gärte die Frage auf, warum das Sanierungsgebiet nicht früher aufgehoben wurde und warum man nun das 300-fache zahlen sollte. Auch seien die Bodenwertsteigerungen konjunkturbedingt und nicht sanierungsbedingt. Es wurde u. a. gefragt, warum man sich nicht in der Mitte treffen könne. Hier verwies Stefan Geiss auf das Baugesetzbuch, welches dies nicht einfach so zulasse und es da keinen Spielraum gebe. Der Gewerbevereinsvorsitzende Dietmar Kern machte seinem Unmut über die Ungleichbehandlung Luft. So hätte bereits 2008 die Satzung aufgehoben werden können. Auf die Frage, wie sich der Ortschaftsrat zum Thema positioniere, antwortete Andreas Faulhaber, dass es hier zwei Ebenen gebe. Zum einen zeigt sich, dass es eine politische Verwerfung gebe, wenn sich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung hinter dem Baugesetzbuch verstecken bzw. dieses pflichtbewusst auslegen, was wohl eine juristische Klärung durch die Bürgerinnen und Bürger auf der zweiten Ebene unumgänglich werden lässt. »Der Optimismus auf einen Erfolg hält sich bei mir in Grenzen. Politisch muss die Angelegenheit aber ein Nachspiel haben!«, so Faulhaber.

Ein Bürger wurde noch konkreter und führte aus, dass der Gutachterausschuss die Fehlerquelle sei, denn 90 Prozent der Sanierungen hätten die Eigentümer selbst gemacht und finanziert. Die Werte seien unrealistisch und würden keine Aussage zur Sanierungssteigerung treffen. Kredt entgegnete hier, dass aber im Sanierungsgebiet die Möglichkeit der finanziellen Förderung und auch steuerliche Abschreibungen gegeben waren und dies mit der Ablösung jetzt abgeschöpft werden könne. Auch gebe es keine Erschließungsbeiträge, die außerhalb des Sanierungsgebiets wohl erhoben werden. Geiss betonte an dieser Stelle, dass die Ausgleichsbeiträge keinesfalls als Refinanzierung der Fördermittel anzusehen seien. Auch die Stadt müsse zwei Drittel der Fördermittel an die entsprechenden Fördermittelgeber zurückführen oder im Sanierungsgebiet wieder investieren.

Abschließend kündigte Dietmar Kern an, dass sich die Interessengemeinschaft nun rechtlich beraten ließe, um juristische Schritte in Bezug auf die Sanierungssatzung einzuleiten.

Als nächstes stand der Verwaltungsstandpunkt für die Errichtung eines Festplatzes in Böhlitz-Ehrenberg auf der Tagesordnung. Dieser sagt aus, dass der Oberbürgermeister im Rahmen des Baus der Dreifeldsporthalle prüfen soll, ob und wie der Parkplatz der Sporthalle als Festplatz dienen könne. Der Ursprungs-Änderungsantrag des Ortschaftsrates zum Haushalt forderte die Errichtung eines Festplatzes. Ortsvorsteher Denis Achtner informierte, dass es vor geraumer Zeit ein Treffen mit der Sportamtsleiterin gegeben habe, wo bereits Voraussetzungen für die Nutzung als Festplatz besprochen wurden. In der nächsten Ratssitzung würde der Verwaltungsstandpunkt dann neben dem Änderungsantrag des Ortschaftsrates zur Abstimmung stehen. Die Aussicht, das der Stadtrat dem Antrag des Ortschaftsrates folgt, wäre allerdings sehr gering. Daher stimmten die Ortschaftsratsmitglieder dem Verwaltungsstandpunkt und damit dem Prüfauftrag zu.

Der Verwaltungsstandpunkt zur Flutlichtanlage auf dem Marktplatz fordert eine Ablehnung. Damit hatte der Ortschaftsrat bereits im Vorfeld gerechnet. Ihm war es aber wichtig, mit dem Antrag auf das Problem der missbräuchlichen Nutzung von öffentlichen Plätzen als Partyplätze mit nächtlichen Ruhestörungen hinzuweisen. Die Ortschaftsratsmitglieder beauftragten daraufhin den Ortsvorsteher, den Antrag in der Ratssitzung mit entsprechender Begründung zurückzuziehen.

Problematisch sieht der Ortschaftsrat die Tatsache, dass es für den in Ruhestand gehenden Bürgerpolizisten Böhlitz-Ehrenbergs keine Planstelle geben soll. Ortsvorsteher Achtner wird mit der Revierleitung in Kontakt treten, um in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Polizeiposten weitergehe. Nicht zweckdienlich wären hier Beamte, die sich nicht mit dem Ort und dessen Umfeld auskennen.


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