Aus der Ortschaftsratssitzung
Trotz der einschränkenden Maßnahmen im Zuge der Corona-Schutzverordnung fanden sich auch in der letzten Ortschaftsratssitzung vor der Sommerpause zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Großen Saal des Soziokulturellen Zentrums »Große Eiche« ein, um sich u. a. über die Vorplanungen der anstehenden grundhaften Erneuerungen von verschiedenen Straßenzügen zu informieren.
Zu diesem von insgesamt 18 Tagesordnungspunkten begrüßte Ortsvorsteher Denis Achtner Kerstin Barwik, Friedmann Richter und Robert Geißler vom Verkehrs- und Tiefbauamt, die im Anschluss jedes der einzelnen Bauvorhaben kurz erläuterten. Zunächst informierte Kerstin Barwik über die Gründe der anstehenden Sanierungen. Sowohl Burgauenstraße, Lise-Meitner-Straße, Gutshofstraße als auch die Barnecker Straße sollen im Vorfeld des Georg-Schwarz-Brücken-Neubaus saniert werden. Barwick betonte, dass während der Bauarbeiten an den Georg-Schwarz-Brücken der Verkehr großräumig umgeleitet werde und die benannten Straßen in Böhlitz-Ehrenberg nicht als Umleitungsstrecken offiziell ausgewiesen werden sollen. Dennoch könne es passieren, das ein nicht unerheblicher Verkehr die Straßen nutzen werde.
Barnecker Straße:
Der aktuelle bauliche Zustand der Straße sei schlecht, es gebe noch durchgängig Kopfsteinpflaster, stellenweise wurden Senken mit Asphalt ausgeglichen, Fahrbahn und Seitenabläufe seien in einem schlechten Zustand. Die gesamte Straßenraumbreite beläuft sich auf ca. 13,50 m, bei beidseitig ca. 3,00 m breiten Gehwegen und einer Fahrbahn von ca. 7,50 m. Pro Tag nutzen ca. 800 KFZ die Straße.
Der Planungsbereich umfasst eine Länge von ca. 410 m. Zukünftig soll die Fahrbahn 5,55 m breit sein. Die beidseitig vorhandenen Gehwege werden bestandsnah ca. 3,00 m breit sein. Das ungeordnete Parken soll durch alternierende baulich gefasste, 2,00 m breite Längsparkstellflächen westlich und östlichder Fahrbahn geordnet werden. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Bäume auf Privatgrundstücken werden 13 neue Baumstandorte eingeordnet. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 720000 Euro.
Gutshofstraße:
Die Beschaffenheit der Straßenoberfläche der Gutshofstraße ähnelt der der Barnecker Straße. Die Straße dient der Erschließung der anliegenden Grundstücke und wird daher mit kleinräumiger Verbindungsfunktionsstufe als Wohnstraße eingestuft. Momentan beträgt die gesamte Straßenraumbreite ca. 12,00 m (vorderer Abschnitt, vor Kurve) und ca. 11,60 m (hinterer Abschnitt, ab Kurve). Auf beiden Seiten existieren Bestandsgehwegbreiten von ca. 2,00 m bis 2,30 m. Geparkt wird auch hier ungeordnet beidseitig entlang der Fahrbahn. Pro Tag nutzen auch hier ca. 800 KFZ die Straße.
Der Planungsbereich der Gutshofstraße umfasst eine Länge von ca. 310 m. Zukünftig soll die Fahrbahn im vorderen Abschnitt mit 5,55 m breit sein. In diesem Abschnitt werden die Gehwegbereiche bestandsnah ausgebildet. Im hinteren Abschnitt beträgt die geplante Gehwegbereite 2,50 m vor dem größeren Gebäudewohnkomplex und eine Fahrbahnbreite von 4,75 m. Der westliche Gehweg wird mit 2,35 m ausgeführt. Das ungeordnete Parken wird durch alternierende baulich gefasste Längsparkstellflächen westlich und östlich der Fahrbahn auf ganzer Strecke neu geordnet. Insgesamt sind zwölf neue Baumstandorte geplant. Die Baukosten für den Ausbau der Gutshofstraße belaufen sich auf ca. 600000 Euro.
Burgauenstraße/Lise-Meitner-Straße:
Insbesondere der vordere Teil der Lise-Meitner-Straße, der von der Straße Am Ritterschlösschen abzweigt, befindet sich in einem desolaten Zustand. Der Oberflächenbelag ist, wie auch in Teilen der Burgauenstraße, Kopfsteinpflaster. Weiter besteht die Fahrbahn aus einem Materialmix und hat zahlreiche Flickstellen und Unebenheiten. Das Gleiche gilt für die Gehwege. Die vorhandene Gehwegbreiten sind mit ca. 1,50 m untermaßig. Die Fahrbahnbreite beträgt abschnittsweise 5,50 m mit angrenzenden Senkrechtstellplätzen und Überhang auf den schmalen Gehweg. Rund 2600 KFZ nutzen innerhalb eines Tages die Straßenverbindung.
Die Planungen der Stadt für diese Straßen umfasst den grundhaften Ausbau auf der gesamten Breite der Straßen »An der Luppe« von »Leipziger Straße« bis einschließlich Grünfläche/Verkehrsinsel, die »Burgauenstraße« von »An der Luppe« bis »Lise-Meitner-Straße« und die »Lise-Meitner-Straße« von »Burgauenstraße« bis »Am Ritterschlößchen«. Zukünftig soll der Straßenquerschnitt beidseitige Gehwege von 2,50 m, 2,00 m Längsstellplätze, Baumstandorte und eine Fahrbahnbreite von 6,50 m erhalten. Die Baukosten für den Ausbau Burgauenstraße und Lise-Meitner-Straße belaufen sich auf ca. 950000 Euro.
Eine zeitliche Einordnung konnte noch nicht benannt werden. Gerechnet werde mit einem Baubeginn nach dem Interimsbrückenüberbau der kleinen Georg-Schwarz-Brücke, die im Jahr 2021 erfolgen soll. Barwik bestätigte auch, dass die Baumaßnahmen der Straßenzüge nacheinander angeordnet seinen und nicht zeitgleich stattfänden.
Leipziger Straße/Lützschenaer Str./Burghausener Str.:
Die östliche Leipziger Straße und die Lützschenaer Straße/Burghausener Straße sind als Hauptverkehrsstraße, die westliche Leipziger Straße als Erschließungsstraße klassifiziert. Auch hier befindet sich die Straße überwiegend in einem desolaten Zustand und es gibt einen Oberflächenmix aus unterschiedlichen Belägen. Unter dem Asphalt kommt teilweise Natursteinpflaster zum Vorschein. Die vorhandenen Gehwege sind mit ca. 1,75 m bzw. 1,90 m untermaßig. Radverkehrsanlagen sind nicht vorhanden. In der Lützschenaer Straße gibt es eine untermaßige Querungshilfe (1,60 m).
Der Kreuzungsbereich wird von rund 7400 KFZ innerhalb von 24 Stunden befahren. Obwohl es keine Unfallhäufungsstelle ist, gab es aber Anwohnerhinweise zu gefährlichen Situationen, die beobachtet wurden. Für die Neugestaltung ist auch die in Zuwegung zur sich in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundschule zu betrachten.
Für die Neuplanung gibt es zwei Varianten, die sich derzeit im Ämterumlauf befinden. Bei der Vorzugsvariante soll es eine Vorfahrtsänderung geben. Somit werde die neue Vorfahrtsstraße von der östlichen Leipziger Straße (stadtauswärts) in die Burghausener Straße führen. Die neue Fahrbahnbreite in der Leipziger Straße (Ost) und Burghausener Straße wird 7,50 m betragen, mit 4,50 m Kernfahrbahn und beidseitig 1,50 m Schutzstreifen für den Radverkehr. Die Fahrbahnbreite in der Lützschenaer Straße wird 6,00 m betragen bei Gehwegbreiten von ≥ 2,50 m. Die Leipziger Straße (West) wird als Zufahrt mit Gehwegüberfahrt zur Verdeutlichung der untergeordneten Bedeutung errichtet. Zur Erleichterung der Querung in der Lützschenaer Straße wird ein Fußgängerüberweg vorgeschlagen. Die Baukosten für diese Umgestaltung des Knotens belaufen sich auf ca. 910000 Euro.
In Bezug auf die Schulwegsicherheit sprach Ortsvorsteher Denis Achtner das Problem an, dass der Fußweg vor dem Ein- bzw. Ausgang der Grundschule Gundorf unberechtigter Weise oft von Radfahrern genutzt werde. Einst gab es entlang der Leipziger Straße bis nach Gundorf eine Mitnutzung des Fußweges als Radweg. Diese Mitnutzung gebe es aber seit der Einrichtung des Hortes in der Nähe der Grundschule nicht mehr. Dennoch werde der Fußweg weiter als Radweg genutzt. Dies führe gerade im Bereich der Grundschule Gundorf zu gefährlichen Situationen, da die aus dem Tor tretenden Kindern vom Radfahrer erst spät bemerkt würden. Im Zuge der Erneuerung des Knotens wolle die Stadtverwaltung prüfen, ob die neu angedachten Radstreifen auch im Bereich der Schule eingebaut werden können, um Abhilfe für das Problem zu schaffen.
Im Verlauf der gesamten Vorstellung der Projekte brachten sich die anwesenden Bürgerinnen und Bürger intensiv ein, stellen Fragen und gaben Anregungen. Besorgt zeigten sich einige Anwohner hinsichtlich des anstehenden Umleitungsverkehrs nach Fertigstellung der Straßen und im Zuge des Georg-Schwarz-Brücken-Baus. Genauere Angaben zur Umleitungsplanung wird es erst unmittelbar vor Baubeginn geben. Fragen gab es auch zur zukünftigen Verkehrsleitung des LKW-Verkehrs zum Beispiel aus der Fabrikstraße. Durch die Abkopplung der Heinrich-Heine-Straße von der neuen Georg-Schwarz-Brücke werde befürchtet, dass der LKW-Verkehr den direkten Weg über die Barnecker Straße bzw. Gutshofstraße nehmen werde. Es müsse eine Verkehrsleitplanung über die Heinrich-Heine-Straße, Südstraße, Leipziger Straße geben, um dies zu verhindern, so der Vorschlag Achtners. Dies sei schwierig zu bewerkstelligen, so Barwik. Auch eine Tonnagenbegrenzung für die neuen Straßen sehe sie kritisch. Hinsichtlich der Geschwindigkeitsbegrenzung gehe Barwik davon aus, dass eine 30er-Zone von der Verkehrssicherheitsbehörde eingerichtet werde.
Kantor-Andrä-Straße:
Abschließend informierte Kerstin Barwik über die angedachte Sanierung der Kantor-Andrä-Straße. Diese Anliegerstraße verfüge über eine Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m bis 5,50 m mit Gehwegen, die bis zu 2,00 m breit sind. Das Parken ist einseitig – abschnittsweise beidseitig mit Versatz des Gehweges – möglich. Im südlichen Abschnitt zwischen der Straße Goetheplatz und Wilhelm-Winkler-Straße ist die Straße eine Einbahnstraße. Es herrscht hoher Parkdruck durch angrenzende Altneubauten ohne Tiefgarage.
Die Stadtverwaltung strebe einen Beginn der Vorplanung für das dritte Quartal 2020 an. Neu gestaltet werden soll der Planungsabschnitt zwischen Goetheplatz und Wilhelm-Winkler-Straße. Dabei soll im Bereich der Kita Regenbogen die Anlage von regelkonformen Gehwegen geprüft werden. Ebenso wolle man prüfen, ob der Radverkehr entgegen der Einbahnstraße zugelassen werden kann. Der Baumbestand soll nach Möglichkeit erhalten werden und die Leipziger Wasserwerke haben Planungserfordernis zur Erneuerung der Anlagen der Wasserversorgung angemeldet.
Ortsvorsteher Achtner erneuerte nochmals seine zuvor schriftlich eingereichten Hinweise bezüglich des nicht geringeren Problems in der nördlichen Kantor-Andrä-Straße. Hier sei die Fahrbahnhöhe durch den bei der letzten Sanierung aufgefüllen Asphalt plan mit dem Fußwegbereich. Die Kanalisationseinlässe am Fahrbahnrand seien dadurch bis auf kleine Öffnungen verschüttet. Bei Starkregenereignissen würden sich großflächige Pfützen bilden, auf einem Weg, der durch die unmittelbare Nähe zur Schule als Schulweg genutzt werde. Barwik erläuterte, dass dies an die Straßenunterhaltung weitergegeben werde, eine Neuplanung für diesen Bereich aber nicht vorgesehen sei.
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