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Von Wahl- und Schulbezirken

Aus der Ortschaftsratssitzung



Auf der Tagesordnung der Mai-Sitzung des Ortschaftsrates standen lediglich zwei Themen. Zum einen die Information zur Neugestaltung der Wahlkreis für die Kommunalwahl 2019. Für Böhlitz-Ehrenberg gibt es im Bereich der Ortschaftsratswahl die Anpassung der Ortschaftsratsmitglieder an die Bevölkerungszahl. Da Böhlitz-Ehrenberg zum Stichtag über mehr als 10.000 Einwohner verfügt, werden 2019 neun statt acht Mitglieder in dieses Gremium gewählt.


Im Bereich der Stadtratswahl gibt es eine Änderung im Wahlkreis 7 – Alt-West. hier wird Miltitz zu Grünau zugeschlagen. Die Mitglieder des Ortschaftsrates nahmen die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


Als nächstes stand eine offene Diskussionsrunde zum Vorhaben der Stadt Leipzig, die Schulbezirke Böhlitz-Ehrenbergs und Gundorf zusammenzulegen. Ortsvorsteher Denis Achtner hatte dazu die Elternvertreter der Gundorfer und Böhlitz-Ehrenberger Grundschulen eingeladen, die Ihre Meinungen, Befürchtungen und Hinweise mit den Ratsmitgliedern teilten. So sei die geplante Neufassung der Satzung in der vorliegenden Form hinsichtlich der Definition der Wegelängen nicht ausreichend bzw. sogar missverständlich formuliert. Hier müssten konkrete Auswahlkriterien aufgenommen werden. Sowie nachfolgend zitiert, könnten sich die Gundorfer Elternvertreter eine Spezifizierung in der Satzung vorstellen:


"Werden mehr Schüler an einer Schule angemeldet als Plätze vorhanden sind, werden die aufzunehmenden Schüler nach sachgerechten Kriterien wie folgt ausgewählt:


1. Schüler/ Schülerinnen, deren Geschwister zum Zeitpunkt des jeweiligen Schuljahresbeginns die beantragte Schule besuchen.


2. Schüler, bei denen keine andere Schule im Schulbezirk näher am Wohnsitz des Schülers als an der beantragten Schule liegt. Entscheidend ist dabei der kürzeste Fußweg gemäß dem Schulwegplan der Stadt Leipzig. Unter den Schülern, für die dieses Kriterium zutrifft, werden diejenigen Schüler vorrangig aufgenommen, deren Schulweg zu der nächsten Schule im Schulbezirk am Längsten wäre.


3. Bei Umlenkung erfolgt die Vergabe der übrigen Plätze im Losverfahren, wenn der Schulweg die gleiche Länge hat."


Auch die Elternvertreter der Böhlitz-Ehrenberger Grundschule halten die Satzung für nicht ausgereift und empfehlen eine Überarbeitung. Dabei müsse insbesondere auf eine anerkannte und nachvollziehbare Rechtssicherheit und Klarheit hingearbeitet werden.


Ortsvorsteher Achtner fand auch die Formulierung kritisch, dass zukünftig die Schulleiter die Entscheidung treffen sollen, welche Kinder an der Schule aufgenommen werden, auch wenn diese auf die Schulweglängen- und die -sicherheit zu berücksichtigen hätten. Das wird zu Diskussionen führen.


Abschließend bat Achtner, dass alle Ortschaftsratsmitglieder mit ihren Vertretern im Stadtrat und in den Gremien sprechen sollten, um auf die Probleme aufmerksam zu machen.


Auch die Oberschule war im Punkt "Informationen" Thema. Ortsvorsteher Achtner erhielt den Hinweis, dass seit September 2017 das Fach WHT nur unter sehr erschwerten Bedingungen gelehrt werden könne. Die Profilräume des Fachs befänden sich im Keller und waren durchnässt. Die stattgefundene Trockenlegung sei laut Architekt nur eine Stabilisierungsmaßnahme gewesen. Der Weiterbetrieb in den Räumen sei nicht zu empfehlen. Zudem solle die alte Küche, die mehrfach durch Wasser geschädigt wurde, wieder aufgestellt werden. Problem: Aufgrund der Schäden musste die Küche entsorgt werden. Diese Tatsache sei wohl an zuständiger Stelle noch nicht angekommen. Fakt sei, dass der Unterricht nicht so stattfinden kann, wie geplant. Ortsvorsteher Achtner wird diesbezüglich mit der Stadt Kontakt aufnehmen, um den Missstand abzustellen.


Die nächste Ortschaftsratssitzung findet am 14. Juni, 18.30 Uhr, im Salon "Böhlitz" im Soziokulturellen Zentrum "Große Eiche" statt.




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