Ortschaftsrat gegen Bauverzögerungen
- Denis Achtner
- 21. Sept. 2020
- 2 Min. Lesezeit
Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:

Zur Septembersitzung des Ortschaftsrates standen die Georg-Schwarz-Brücken wieder einmal im Focus. Die zu behandelnde Vorlage beinhaltete zwei Prüfaufträge. Zum einen sollte die Stadtverwaltung prüfen, ob die bauzeitliche Interimslösung der Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer dauerhaft errichtet werden könne. Zur Erläuterung: Währen der rund fünf Jahre Bauzeit der Georg-Schwarz-Brücken wird für knapp 3,7 Millionen Euro eine Interims-Fußgängerbrücke errichtet, um die Anbindung der Bahnsteige zu ermöglichen. Der Stadtbezirksbeirat Altwest hat beantragt, prüfen zu lassen, ob diese Brücke nicht als ständige Verbindung zwischen Böhlitz-Ehrenberg und Leutzsch errichtet werden könne. Die Prüfung legt allerdings nahe die als Interim angedachte Brücke nicht auf Dauer zu errichten. Begründet wird dies u. a. mit baulichen und planerischen Problemen. Auch der erhöhte finanzielle Aufwand wird angemerkt.
Weiterhin sollte geprüft werden, wie in die Bauplanung eine Radwegunterführung einbezogen werden könne. Bahnbegleitend wird gerade ein Radweg hergestellt, der auch durch das Areal der Brücken führen wird. Hier wurde geprüft, ob der Radweg machbar sei und in welcher Ausführung. Die Betrachtungen reichen von einem Tunnelbau – verbunden mit weiteren Kosten von über 34 Millionen Euro – mit einer über 1 km langen Untertunnelung über den nachträglichen Bau einer Unterführung bis hin zur Erweiterung der Spannweite der neuen Brücke in der jetzigen Planung. Letzter Vorschlag ist die Vorzugsvariante der Verwaltung. Alle Varianten sind aber mit einem nicht unerheblichen Bauzeitverzug verbunden. Da die kleine der beiden Brücken allerdings keinesfalls länger als bis 2026 genutzt werden kann, besteht hier die Gefahr, dass die Verbindung zwischen Böhlitz-Ehrenberg und Leutzsch aufgrund von fehlenden Umleitungsstrecken gekappt wird. Daher haben sich die Mitglieder des Ortschaftsrates einstimmig gegen weitere Bauverzögerungen und damit auch gegen die Vorlage entschieden.
Weiterhin stand der Verwaltungsstandpunkt zur Erhöhung bzw. Angleichung der Brauchtumsmittel der 14 Ortschaften auf der Tagesordnung. Auch dieser wurde einstimmig abgelehnt. Ortsvorsteher Achtner begründete dies damit, dass der Verwaltungsstandpunkt Brauchtumsmittel mit Haushaltmitteln gleichsetze, die jeder Ortschaft laut sächsischer Gemeindeordnung zustünden. Weiterhin wurde die Vermengung von Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten bemängelt. Beide Institutionen fußten auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, die man sauber trennen sollte. So würden die Vertreter der Stadtbezirksbeiräte nicht gewählt und die Ortschaften gehörten zudem auch noch zum Stadtbezirk.
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