Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:
Auf Anordnung des Oberbürgermeisters musste auch die Aprilsitzung des Ortschaftsrates digital stattfinden. Die Tagesordnung war gut gefüllt und aufgrund der darauf zu findenden Themen fanden sich auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger virtuell per Videokonferenz zur Sitzung ein. Zunächst wurde auf Bitten des Einbringers der Stadtverwaltung, Stefan Heiland, der Tagesordnungspunkt »Spielplatz Gundorf« in der Tagesordnung nach vorn gezogen. Stefan Heiland berichtete, dass im Zuge der Petition und des vom Ortschaftsrat in den Doppelhaushalt eingebrachten Antrages der Oberbürgermeister beauftragt wurde, in Gundorf eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes zu suchen. Diese Fläche sei nun gefunden. Auf den Flurstücken 68a, 72/3 und 414d der Gemarkung Gundorf soll ein Spielplatz mit einer Größe von 3500 m2 naturnah gestaltet werden. Diese Flurstücke befinden sich auf einer städtischen Fläche zwischen dem ehemaligen Zug-Haltepunkt »Böhlitz-Ehrenberg« und der Yorck-Diebitsch-Straße. Die Zuwegung soll über den bereits vorhandenen Weg über die einstigen Bahngleise unterhalb der Brücke erfolgen. Der Verwaltung sei bewusst, dass sich auf einem Teil des Areals eine ehemalige Deponie befindet. Im Zuge der Vorplanungen würden Umweltgutachten erstellt und Bodenproben genommen. Die Planungs- und Baukosten werden mit 500.000,– Euro angegeben. Über eine Bereitstellung der Mittel werde in Abwägung der gesamtstädtischen Prioritäten im Zuge der Haushaltplanung 2023/24 entschieden. Die Vorlage>> wurde seitens des Ortschaftsrates mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Zum nächsten Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsvorsteher Denis Achtner den Vertreter des Verkehrs- und Tiefbauamtes André Piossek, der den Bau- und Finanzierungsbeschluss für die grundhafte Sanierung der Gutshofstraße>> einbrachte. Piossek erläuterte den letzten Stand der Planung, nach der ab 7. Juni dieses Jahres die Bauarbeiten beginnen und binnen von vier Monaten abgeschlossen sein sollen. Auf einer Gesamtlänge von 305 m soll die Gutshofstraße ausgebaut werden. Dabei soll durch den Versatz von Parkstellflächen eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden. Gleichzeitig erfolge durch die Neugestaltung des Straßenraums eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer, so die Verwaltung. Dies sehen zahlreiche Anwohner der Gutshofstraße anders und wiesen auf die Reduzierung von Stellflächen insbesondere im vorderen Bereich der Straße zur Leipziger Straße hin. André Piossek begründete dies mit der Verbreiterung der Gehwegbreiten zur Verbesserung der Begehbarkeit. Die Verwaltungsvorlage geht in der Begründung sogar noch weiter und führt hier das angrenzende Seniorenheim als einen Faktor auf. Ortsvorsteher Achtner fragte nach, in wie weit das Seniorenheim in die Planungen eingeflossen sei, da sich dieses ja nicht in der Gutshofstraße befände, sondern in der Barnecker Straße, was anscheinend zu Verwechslungen bei den Planern geführt habe. André Piossek entgegnete, dass dieser Fehler nicht die Grundlage für die Verbreiterung der Fußwege sei, sondern dass es da Mindestvorgaben gebe, die erfüllt werden müssen. Seltsam erscheine da aber auch, dass selbst die Pressemitteilung der Stadt hier das Seniorenheim als Begründung aufführt, so Achtner. Ebenfalls unverständlich empfand Achtner, dass in einer reinen Anwohnerstraße dem Fußverkehr zukünftig eine so große Rolle zugebilligt werde, obwohl die infrastrukturellen Voraussetzungen am Rand der Stadt sich auch sowohl kurzfristig als auch langfristig nicht in dem Maße verbessern würden, dass man auf das KFZ nicht mehr angewiesen sein muss. Da seien KFZ-Stellplätze – auch für zukünftige E-Autos – wichtiger. Bestätigt fühlt sich der Ortsvorsteher auch in der aufgeführten Verkehrsbelegung, die eine Belastung von 805 KFZ pro 24 Stunden aufführt. Achtner fragte nach, ob es auch eine Statistik zu der Fußverkehrsnutzung in dieser Straße gebe. Piossek antworte hier, dass es Stichproben gab, und die Nutzung der Straße von Fußgängern gering ausfalle. Ortschaftsrat Andreas Faulhaber entgegnete daraufhin, dass man in den Außenbereichen eben nicht die Anforderungen der Innenstadt anlegen könne, ein 1,50 m breiter Fußweg sei ausreichend. André Piossek entgegnete nochmals, dass man bei der Planung aber nicht gegen geltende Vorschriften verstoßen könne. Hier sprach Achtner die Stellplatzbilanz an, die das Verkehrs- und Tiefbauamt dem Ortschaftsrat zuarbeiten sollte. So war es im Protokoll der Vorstellung der Vorplanung verankert. Von dieser Forderung sei dem Verkehrs- und Tiefbauamt nichts bekannt. Auch der Hinweis der bedenklichen Anordnung eines Baumes im Bereich der Einmündung der Gutshofstraße in die Heinrich-Heine-Straße wurde in der weiteren Planung nicht beachtet. Dies führte zum Unmut beim Ortsvorsteher, aber auch bei den Ortschaftsräten und Anwohnern. Letztendlich lehnte der Ortschaftsrat bei drei Enthaltungen mehrheitlich die Vorlage ab. Wissend, dass der Ausbau der Gutshofstraße im Hinblick auf den Bau der Georg-Schwarz-Brücken wichtig sei, bat Achtner um nochmalige Prüfung der Möglichkeit der geringeren Stellplatzvernichtung.
Im Anschluss gab Ortsvorsteher Achtner die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter Peter Hauschild ab, da er sich an der Diskussion und Beratung zum Thema »Beiträge der Ortschaftsräte im Leipziger Amtsblatt« nicht beteiligen wollte und für befangen erklärte. Der Antrag des Ortschaftsrates Burghausen fordert, dass die Ortschaftsräte die Möglichkeit erhalten sollten, ähnlich wie die Fraktionen des Stadtrates, im Leipziger Amtsblatt zu Problematiken der Ortsteile Beiträge veröffentlichen zu können. Zum Burghausener Antrag gab es eine Verwaltungsmeinung und einen Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter. Der Verwaltungsstandpunkt schlägt eine Alternative vor, bei der zukünftig Beiträge über die Ortschaften besser gekennzeichnet werden. Dies sei aber nicht die Intention des Antragstellers, so Peter Hauschild. Ziel sei es, sowohl bei den Stadträten als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Innenstadt und weiteren Ortsteilen auf Problemlagen der Ortschaften hinzuweisen.
Der Verwaltungsstandpunkt führt weiter aus, dass der Antrag Burghausens unverhältnismäßig sei, da die Stadt die Ortsteilblätter mit insgesamt 18.000,– Euro bezuschusse. Für Böhlitz-Ehrenberg, Rückmarsdorf und Burghausen stelle die Stadt jeweils 427,50 Euro im Jahr zur Verfügung. Übersetzt bedeute dies, dass die Last der Veröffentlichung aller städtischen Mitteilungen (also auch die Berichte der Ortschaftsräte) mit diesen 427,50 Euro pro Jahr abgedeckt seien. Hier wies Peter Hauschild darauf hin, dass dieser Betrag ungefähr für einen Text einer dreiviertel Seite im Gemeinde-Blatt entspräche – im Jahr! Und, dass es ja mindestens elf Ortschaftsratssitzungen gebe plus die weiteren städtischen Artikel. Daher lehnten die Ortschaftsräte den Verwaltungsstandpunkt ab und stimmten einstimmig für den Änderungsantrag der Freibeuter, der vorsieht, dass jeweils drei der Ortschaftsräte im Rotationsprinzip einen Text im Leipziger Amtsblatt veröffentlichen können.
Die Vorlage zur Hauptsatzung der Stadt Leipzig wurde mit dem Hinweis, dass redaktionell die Formulierung der Wahl der Ortsvorsteher einheitlich gestaltet werden soll, mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Als nächstes stand die Vergabe von Brauchtumsmitteln auf der Tagesordnung. Zunächst entschlossen sich die Ortschaftsräte, im investiven Bereich die Uhr der Pestalozzischule für 2065,44 Euro sanieren zu lassen. Nachfolgend die weiteren Beträge für die entsprechenden Vereine (Angaben ohne Gewähr. Es gilt der im Bescheid aufgeführte Betrag): Volkssolidarität/Seniorenclub Böhlitz-Ehrenberg 550,– Euro; Förderverein Ortsgeschichte 2000,– Euro; Freiwillige Feuerwehr 3000,– Euro; Posaunenchor der Ev.-Luth. Kirchgemeinde 1300,– Euro; Ev.-Luth. Kirchgemeinde 900,– Euro; TSV Böhlitz-Ehrenberg 4500,– Euro; Tennisclub 1000 Euro; Schützengesellschaft 1700,– Euro; SV DKF 300,– Euro; Tanzsportclub Leipzig 1100,– Euro; KGV »An den Sprikken« 300,– Euro; KGV »Sommerfreude« 300,– Euro; KGV »Am Kanaldreieck« 300,– Euro; Rassekaninchenzüchter 300,– Euro; KGV »Vorwärts« 500,– Euro; KGV »Alte Anlage« 300,– Euro; KGV »Erdenglück« 300,– Euro; FV Grundschule Gundorf 550,– Euro; FV Pestalozzi-Oberschule 1500,– Euro; FV Grundschule BEH 1150,– Euro; KITA Gundorfer Sonnenkinder 250,– Euro; Gewerbeverein 500,– Euro; Bürgergesellschaft Weihnachtsmarkt 1000,– Euro; Bürgergesellschaft Ortsfest 20000,– Euro; Bürgergesellschaft Ortsfest-Ausstattung, 1000,– Euro; Rollhockeyclub Aufbau 1500,– Euro; Schlobachshof e. V. 1000,– Euro.
Die Vorlage zur Bedarfsplanung Kitabetreuung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss informierte Ortsvorsteher Achtner über das Votum der nichtöffentlichen Sitzung vom 10. März. Hier stand die Neustrukturierung der Bauhöfe und deren Zuordnung an die Stadtreinigung zur Debatte. Die Vorlage wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Im Punkt Informationen teilte Achtner mit, dass in der Maisitzung des Ortschaftsrates Herr Dittmar zu Neuigkeiten hinsichtlich des »Informationszentrums Auenlandschaft« informieren wird. Über das Vorhaben wurde der Ortschaftsrat erneut nur über die Presse informiert. Nun soll die Information nachgeholt werden.
Nach dem Hinweis an das Verkehrs- und Tiefbauamt, dass es verkehrsrechtliche Vorbehalte hinsichtlich der Spielstraßen in der Vogelsiedlung gebe (hier ist die vorfahrtsrechtliche Frage aufgrund von fehlenden abgesenkten Bordsteinkanten und falscher Beschilderung nicht gegeben) beabsichtige das Amt nun die Berechtigung aller Spielstraßen in der Siedlung in Frage zu stellen und wird zu gegebener Zeit darüber im Ortschaftsrat informieren.
Auf Bürgeranfrage informierte die Verwaltung, dass die Neueindeckung des Daches an der Oberschule, das Umsetzen von Fachräumen aus dem Keller in die Obergeschosse und die Sanierung des Eingangsbereichs der Schule zwar im Doppelhaushalt 2021/22 berücksichtigt seien, die Planleistungen aber wegen fehlender Kapazitäten nicht erfolgen konnten. Diese Planungen sollen nun 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 soll auch der Austausch der denkmalgeschützten Holzfenster beginnen. Bis Ende 2024 sollen dann alle Fenster der Westfassade ausgetauscht sein.
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