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Müll, Straßenreinigung & Bürgerhaushalt

Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg



Ursprünglich standen auf der Tagesordnung der Ortschaftsratssitzung im November 18 Themen, darunter die Vorstellung der Patenbürgermeisterin für Böhlitz-Ehrenberg – Vicky Felthaus. Diese ließ sich allerdings kurzfristig entschuldigen und wird zu einer Sitzung im nächsten Jahr nochmals versuchen, sich dem Ortschaftsrat und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Damit ging es sogleich in die Vorstellung der ­5. Änderung zur Abfallwirtschaftssatzung. Im Vergleich zur Vorjahressatzung fanden nur marginale Änderungen statt. Neu ist, dass bei wiederholten Fehleinwürfen die Stadtreinigung die Abfuhr des Mülls einstellen kann. Zudem dürfen nur noch Anlieger von Straßen mit Bäumen das anfallende Laub kostenfrei auf den Wertstoffhöfen entsorgen. Die Vorlage wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Die zugehörige Abfallwirtschaftsgebührensatzung mit marginalen Preissteigerungen wurde ebenfalls mehrheitlich bei einer Enthaltung zur Kenntnis genommen. Auch die 8. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung wurde mit gleichem Votum angenommen. Hier informierte Ortsvorsteher Denis Achtner, dass nur die nachfolgenden Straßen bzw. Teile von ihnen durch die Stadtreinigung gesäubert werden: – Burghausener Straße von Leipziger bis York-Diebitzsch-Straße; Ludwig-Hupfeld-Straße; Lützschenaer Straße von Leipziger Straße bis Dölziger Straße; Südstraße bis Fabrikstraße; Leipziger Straße bis Burghausener Straße; Heinrich-Heine-Straße; Schönauer Landstraße von der Leipziger Straße bis Heinrich-Heine-Straße. Alle zuvor nicht benannten Straßen sind durch die Eigentümer halbseitig inklusive Fußweg selbst zu reinigen. Dies gelte auch für die Beräumung von Schnee und Eis. Alle weiteren Informationen dazu sind in der Satzung unter www.leipzig.de nachzulesen. Im Anschluss nahmen die Ortschaftsräte auch die 8. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung einstimmig zur Kenntnis. Diskussionen kamen im Hinblick auf das Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushalts/10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung auf. Diesem Konzept war ein Beschlussvorschlag beigefügt, der den Stadtbezirksbeiräten ein Haushaltbudget von 50000 Euro ab 2021 zur Verfügung stellen soll und im letzten Beschlusspunkt die Brauchtumsmittel aller Ortschaften auf 6,00 Euro pro Einwohner der Ortschaft festsetzt. Ortsvorsteher Achtner begrüßte die Vereinheitlichung und Erhöhung der Brauchtumsmittel, wies aber darauf hin, dass auch den Ortschaften laut Sächsischer Gemeindeordnung »ausreichend« Haushaltmittel zur Verfügung zu stellen seien. Die Brauchtumsmittel seien im Gegensatz zu den Haushaltmitteln aus vertraglichen Vereinbarungen der Ortschaft Böhlitz-Ehrenberg und der Stadt Leipzig im Zuge des Eingemeindungsvertrags verankert worden und seien nicht mit Haushaltmitteln gleichzusetzen. Bestärkt sehe er sich in dieser Argumentation, dass die neuen Haushaltmittel der Stadtbezirke auch für Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen genutzt werden könnten. Die Brauchtumsmittel stünden aber nur Vereinen und Institutionen für eben jenes Brauchtum zur Verfügung und dürften nicht für Unterhaltung und Investitionen genutzt werden. Zudem seien die Stadtbezirksbeiräte nicht direkt gewählt und bekämen jetzt schon ähnliche Rechte und Pflichten wie die Ortschaftsräte. Somit wurde die Vorlage mit einer Zustimmung, fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen zur Kenntnis genommen. Mehrheitlich positiv votiert wurde der gemeinschaftliche Änderungsantrag von Rückmarsdorf, Burghausen und Böhlitz-Ehrenberg zum Bürgerhaushalt, der ein ebensolchen Budget – wenn auch nur in einer Höhe von 1000,– Euro – für die Ortschaftsräte beantragt. Im Anschluss wurden erste Änderungsanträge für den Doppelhaushalt 2021/22 diskutiert. So wird der Ortschaftsrat zusammen mit dem Ortschaftsrat Rückmarsdorf einen Radweg beidseitig der Merseburger Straße stadteinwärts in Richtung Ludwig-Hupfeld-Straße beantragen, der auch den neuen Radweg an der Schönauer Straße anbinden soll. Weitere gemeinsame Anträge mit Rückmarsdorf und Burghausen wird es zur Erhöhung des Bauhofpersonals und des Personals des Stadtordnungsdienstes geben. Diese drei Änderungsanträge wurden jeweils einstimmig positiv votiert. Auch in der Sitzung am 10. Dezember wird es weitere Änderungsanträge zum Doppelhaushalt geben. Sollten Sie noch Ideen haben, welche Projekte in Böhlitz-Ehrenberg im Haushaltplan eingefügt werden sollen, dann senden Sie uns Ihre Vorschläge unter denis.achtner@leipzig.de. Als nächstes stand die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan »Alfred-Kunze-Sportpark« auf dem Programm. Ortsvorsteher Achtner sprach hier das Problem der Parkplätze im Umfeld eines Sportereignisses im Stadion an. Der B-Plan sehe vor, die bisher vorhandene »Dreiecksfläche« unmittelbar vor dem Stadion – die auch als Parkplatz bei Spielen genutzt werden konnte – in einen kleinen Park bzw. in Abstellflächen für Fahrräder umzuwandeln. Darüber hinaus gebe es, bis auf die erforderlichen Parkplätze in der Nähe der Wirtschaftsgebäude, keine Planungen für Stellflächen. Damit bliebe der erhöhte Parkdruck zu Spielen in den anliegenden Straßen weiter bestehen, würde sich insbesondere auf Böhlitz-Ehrenberger Flur sogar durch die Umbauarbeiten in der Lise-Meitner-Straße/Burgauenstraße weiter vergrößern. Daher solle die in der Vorlage beschriebene Prüfung möglicher Parkflächen intensiv vorangetrieben werden. Die Vorlage selbst wurde mit neun Enthaltungen bei keiner Pro und keiner Contrastimme zur Kenntnis genommen. Der Satzungsbeschluss zur Veränderungssperre auf einem Teilgebiet des B-Plans zum Alfred-Kunze-Sportpark wurde von den Ortschaftsräten hingegen mit acht Gegenstimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Die Ortschaftsräte folgten der Meinung, dass eine Veränderungssperre zum B-Plan für den Amateursportbereich nicht notwendig sei und dass diese Sperre wohl eher auf einen Profispielbetrieb abziele und die Rechte der Eigentümer deswegen nicht eingeschränkt werden müsse. Zum Jahresende wurden nochmals Restmittel aus dem örtlichen Brauchtum vergeben. So erhielt der KGV Sommerfreude 300,– Euro und der Förderverein Grundschule B.-Ehrenberg nochmals 350,– Euro. Die verbliebenen 3735,09 Euro erhielt die Bürgergesellschaft zur Anschaffung für weitere Holzhütten, Stühle und Tische, die bei den örtlichen Festen, sobald sie wieder stattfinden können, zum Einsatz kommen.

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